Digitale Verwaltung
Unterhaltsvorschuss beantragen
Hinweise zum Datenschutz
Damit Sie sich beim Besuch unseres Serviceportals sicher und wohl fühlen, nehmen wir den Schutz Ihrer persönlichen Daten und deren vertrauliche Behandlung sehr ernst. Mit den Hinweisen zum Datenschutz möchten wir Sie daher darüber informieren, wann wir welche Daten speichern und für welchen Zweck wir sie verwenden – selbstverständlich unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften.
Diese Datenschutzerklärung gilt für den Onlineassistenten „Unterhaltsvorschuss“ unter der Basisadresse https://digital.landkreis-wittenberg.de.
Erhebung von personenbezogenen Daten
Bei personenbezogenen Daten handelt es sich um Informationen, mit deren Hilfe eine Person bestimmbar ist, z. B. der Name, Telefonnummer, Bankverbindung, E-Mail-Adresse. Aber auch andere Daten wie besuchte Webseiten sind personenbezogene Daten, wenn sie durch das Zusammenführen (Profiling) mit anderen Informationen den Rückschluss auf eine bestimmte Person zulassen.
Wir erheben personenbezogene Daten nur dann, wenn es uns gesetzlich erlaubt ist oder wir die Einwilligung der Nutzer vorliegen haben. Der Einwilligung haben Sie mit dem Abschluss des vollständigen Registrierungsprozesses zugestimmt.
Über das Serviceportal können Sie eine Vielzahl von Onlinediensten nutzen. Dies geschieht immer über eine eindeutige Zustimmung zur spezifischen Datenschutzerklärung des jeweiligen Onlinedienstes zum Beginn des Ausfüllprozesses.
Um die Sicherheit Ihrer Daten bei der Übertragung zu schützen, verwenden wir dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Transportverschlüsselungsverfahren (SSL) über HTTPS.
Als Kategorien von personenbezogenen Daten erheben wir folgende Daten:
- Personenstammdaten:
- Name
- Geburtsdatum
- Alter
- Geburtsort
- Anschrift
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
- Ausbildung
- Beruf
- Familienstand
- Staatsangehörigkeit
- Kennnummern:
- Sozialversicherungsnummer (Rentenversicherungsnummer)
- Bankdaten:
- Kontonummer, Kreditinformationen, Kontostände etc.
- Physische Merkmale:
- Geschlecht
- Besitzmerkmale:
- Immobilieneigentum, Grundbucheintragung
- Sachliche Verhältnisse:
- Einkommen, Kapitalvermögen, Schulden, Eigentum (Haus, Wohnung, Auto etc.)
Die von Ihnen eingegebenen persönlichen Daten verwenden wir nur zu dem von Ihnen gewünschten Zweck der Bearbeitung von Onlineanträgen. Die Datenverarbeitung erfolgt innerhalb der Kreisverwaltung Wittenberg.
Die Daten werden ausschließlich für den Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens für max. 10 Jahre aufbewahrt.
Sie haben gemäß Art. 7 DSGVO das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail (unterhaltsvorschuss@landkreis-wittenberg.de) an uns.
Leistungsbeschreibung
Bei Bewilligung des Unterhaltsvorschusses gehen die Unterhaltsansprüche des Kindes in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf den Staat über, der die verauslagten Geldleistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückfordert, gegebenenefalls einklagt. Die Unterhaltsvorschussstelle tritt zunächst in Vorleistung. Die maximale Bewilligungshöhe beträgt Mindestunterhalt der betreffenden Altersgruppe abzüglich des vollen Erstkindergeldbetrages.
Verfahrensablauf
Der Unterhaltsvorschuss ist bei Vorlage der Voraussetzungen vomalleinstehenden Elternteil des/der betreffenden Kindes/Kinder unter Beibringung der geforderten Unterlagen mittels Formblatt zu beantragen.
Voraussetzungen
- der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist ledig, verwitwet oder geschieden oder lebt von seinem Ehegatten dauernd getrennt
- Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres dürfen keinen Leistungsbezug nach SGB II haben oder der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug hat ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro
- der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, zahlt keinen oder nur teilweise oder unregelmäßig Unterhalt bzw. das Kind erhält nach dem Tod des unterhaltspflichtigen Elternteils keine Waisenbezüge
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Geburtsurkunde des Kindes (Kopie)
- Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel (Kopie)
- aktuelle Meldebestätigung bzw. Melderegisterauskunft vom Einwohnermeldeamt (Original)
- Unterhaltstitel (z.B. Urkunde, Urteil, Vergleich) in vollstreckbarer Ausfertigung
- Scheidungsurteil
- Schriftliche Bestätigung des Getrenntlebens durch einen Rechtsanwalt
- ggf. Vaterschaftsanerkennungsurkunde oder Urteil über die Vaterschaftsfeststellung
- ggf. amtliche Festlegung über die Höhe der Unterhaltsverpflichtung (Unterhaltstitel)
- Einkunftsnachweise (z.B. Kindergeld, Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen, Abfindungen, Schadensersatzleistungen, Nachweise über SGB II-Bezug bzw. Grundsicherung nach SGB XII)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Leistungen werden maximal für einen Monat rückwirkend gewährt. Unterhaltsvorschuss wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des unterhaltsberechtigten Kindes gezahlt. Eine Höchstbezugsdauer gibt es nicht.