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Sportstättennutzung (Training)

Antrag auf Nutzung der Sportstätten des Landkreises Wittenberg für das Schuljahr 2026/2027 (Training)

Im neuen Beantragungszeitraum für das Schuljahr 2026/2027 werden durch den Landkreis Wittenberg Nutzungszeiten in Sportstätten vergeben und Vergabekriterien umgesetzt.

Vertragslaufzeit: 17.08.2026 - 23.07.2027

Antragsfrist für das Schuljahr 2026/2027: bis 22.05.2026

Der Landkreis Wittenberg vergibt im Schuljahr 2026/2027 Nutzungszeiten in folgende Sportstätten:

  • Turnhalle „Am Schwanenteich“, Lutherstraße 54, 06886 Lutherstadt Wittenberg,
  • Turnhalle „Friedrichstadt“, Sandstraße 4, 06886 Lutherstadt Wittenberg,
  • Turnhalle „Berufsschulzentrum Wittenberg“ (BSZ), Mittelfeld 50, 06886 Lutherstadt Wittenberg,
  • Turnhalle „Pestalozzi“, Kreuzstr. 19/20, 06886 Lutherstadt Wittenberg,
  • Turnhalle „Am Volkspark“, Rothemarkstr. 140, 06886 Lutherstadt Wittenberg,
  • Turnhalle „Melanchthon“, Neustraße 10b, 06886 Lutherstadt Wittenberg,
  • Turnhalle „Johann Gottfried Wilke, Lange Straße 42 b, 06869 Coswig (Anhalt),
  • Turnhalle „Ferropolis“, Poetenweg 44, 06773 Gräfenhainichen,
  • Gymnastikraum in der Turnhalle „Ferropolis“, Poetenweg 44, 06773 Gräfenhainichen,
  • Turnhalle „PGG Mescheider Straße“, Mescheider Str. 24, 06773 Gräfenhainichen,
  • Turnhalle „PGG Hainmühlenweg“, Hainmühlenweg 4, 06773 Gräfenhainichen,
  • Turnhalle „Gymnasium Jessen“, Mühlberger Straße 24, 06917 Jessen
  • Gymnastikraum in der Turnhalle „Gymnasium Jessen“, Mühlberger Straße 24, 06917 Jessen

Dabei erfolgt die Vergabe der Sportstätten grundsätzlich in nachfolgend genannter Rangfolge:

  1. Schulsport und schulische Veranstaltungen
  2. Kursangebote der Kreisvolkshochschule Wittenberg (Bildungszentrum Lindenfeld)
  3. Vereinssport im Wettkampfbetrieb
  4. Betriebssportgemeinschaft des Landkreises Wittenberg
  5. Vereinssport im Übungs- und Trainingsbetrieb

Die Vergabegrundsätze für den Vereinssport sind:

  • Die Belegung der Sportstätten erfolgt vorrangig an typische Hallensportarten.
  • Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre haben Vorrang in der Zeit bis 18:00 Uhr und Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren haben Vorrang bis 20:00 Uhr.
  • Größere Sportgruppen haben Vorrang vor kleineren Sportgruppen der gleichen Sportart.
  • Höhere Spielklassen haben Vorrang vor niedrigeren Spielklassen (Liga)
  • Nicht hallensporttreibende Sportgruppen (Fußball) bekommen in den Wintermonaten (max. Zeitraum Oktober bis April) Hallenzeiten nach Verfügbarkeit zugewiesen.
  • Der Antrag wird nachrangig betrachtet, wenn sich eine Sportstätte in der Verfügungsgewalt des Vereines befindet.
  • Unzureichende Auslastung der Sportstätte im vorherigen Vergabezeitraum führt zu einer Nachrangigkeit.
  • Richtwert für Trainingseinheiten von max. 90 Minuten

Antragsberechtigung:

Anträge können zur sportlichen Betätigung von allen im Landkreis Wittenberg ansässigen Sportvereinen, die Mitglied im Kreissportbund Wittenberg e.V., im Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. oder deren Landesfachverbänden sind, gestellt werden. Bildungseinrichtungen sowie kulturelle oder soziale Organisationen, die nicht auf Gewinnerzielung gerichtet sind, können ebenfalls zur sportlichen Betätigung Anträge stellen.

Private Nutzungen sind nicht möglich.

Zweckbindung:

Die Nutzung ist grundsätzlich an sportliche Zwecke gebunden. Eine Nutzung für politische, religiöse oder weltanschauliche Interessen ist nicht zulässig.

Gebühren:

Aktuell werden gemäß Sportfördergesetz Sachsen-Anhalt § 11 keine Kosten erhoben.

Haftung und Aufsicht:

Der Nutzer (Verein/Organisation) trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung, die Einhaltung der Haus-/Hallenordnung und die Aufsichtspflicht während der gemieteten Zeiten.

Die Frist zur Beantragung von Nutzungszeiten für die Turnhallen des Landkreises Wittenberg für das Schuljahr 2026/2027 läuft bis zum 22. Mai 2026 und die Antragstellung hat durch den jeweiligen Vorstand zu erfolgen.

Ein Rechtsanspruch auf Überlassung besteht nicht.

Die Vergabe der Nutzungszeiten erfolgt für jedes Schuljahr neu.

Ein Anspruch auf bisherige Nutzungszeiten besteht nicht.

Kontakt:

Landkreis Wittenberg
Fachdienst Gebäude, Liegenschaften und Schulverwaltung
Sportstätten
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg

E-Mail: turnhallen@landkreis-wittenberg.de

Telefon: 03491806-1533

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